Leistungen
Hier können Sie sich einen Überblick über alle angebotenen Leistungen verschaffen:
- Betriebsärztliche Grundbetreuung nach DGUV-Vorschrift 2
- Sämtliche Vorsorgeuntersuchungen gemäß der Verordnung für arbeitsmedizinische Vorsorge ArbmedVV
- Verkehrsmedizin beruflich und privat (Führerscheinverlängerungen LKW, Taxi, Bootsführerscheine, FeV, etc.)
- Betriebsspezifische Untersuchungen entsprechend der aktuellen DGUV-Empfehlungen (ehemals G-Untersuchungen)
- Gefährdungsbeurteilungen und Begehungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen)
- Untersuchung Ihrer Mitarbeiterinnen nach dem Mutterschutzgesetz (MuScG)
- Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen
- Reisemedizinische Beratung und Impfungen
- Prävention von Berufserkrankungen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Leistungsübersicht
Die folgende Auflistung enthält eine Beschreibung der angebotenen Leistungen.
Betriebliche Grundbetreuung
Für Arbeitgeber besteht die Verpflichtung einer betriebsärztlichen Betreuung gemäß §3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG). Die konkretisierende Vorschrift 2 der DGUV (DGUV-V2) beinhaltet genaue Regelungen bezüglich des Betreuungsumfangs. Hier werden Unternehmen anhand ihres Wirtschaftszweigs einer bestimmten Kategorie zugeordnet. Grundsätzlich wird eine Grundbetreuung von einer betriebsspezifischen Betreuung unterschieden. Hierbei beträgt die Einsatzzeit des Betriebsarztes mindestens 20% der jeweiligen gemeinsamen Betreuungszeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes.
Die Einzelheiten der Regelung können verwirrend sein, weshalb ich Sie bei der Auswahl des richtigen Betreuungsmodells entsprechend der gesetzlichen Vorgaben berate. Wirtschaftlichkeit und Effizienz stehen dabei im Vordergrund, denn gesunde Mitarbeiter bedeuten auch langfristiges Wachstum für Ihr Unternehmen!
Arbeitssicherheit
Mit unserem Kooperationspartner dem Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit, Umwelt und Qualität können wir Ihnen auch Leistungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit anbieten. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.
Link zur Homepage: NL-Arbeitsschutz
Verkehrsmedizin
Die rechtliche Grundlage für verkehrsmedizinische Untersuchungen bildet die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Aus verschiedenen Gründen kann eine verkehrsmedizinische Begutachtung erforderlich werden. Die notwendigen Untersuchungen bzw. Tests können Sie in unserer Praxis in Nienburg nach Terminvereinbarung durchführen. Alternativ kommen wir zu Ihnen in den Betrieb.
- Sie wollen einen LKW-Führerschein beantragen oder verlängern?
- Sie wollen einen Taxisschein (Personenbeförderungsschein/P-Schein) beantragen oder verlängern?
- Sie benötigen eine (verkehrsmedizinische) Begutachtung?
- Sie benötigen eine spezielle Begutachtung aufgrund von Cannabis im Straßenverkehr?
Kontaktieren Sie uns zur Planung der Untersuchung.
G-Untersuchungen
Die langjährig etablierten „G-Untersuchungen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind seit August 2022 durch die DGUV-Empfehlungen ersetzt worden. Entsprechend haben sich einige Zuordnungen zu den bisher verwendeten Grundsatzuntersuchungen verändert.
Grundsätzlich bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) die rechtliche Grundlage für eine Vielzahl an Vorsorgeuntersuchungen. Unterschieden werden Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorgen. Welche Art der Untersuchung vorliegt ist im im einzelnen in den Rechtsvorschriften geregelt, wobei hier die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers entscheidend ist.
Von den Vorsorgeuntersuchungen werden die Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen abgegrenzt.
Feuerwehr
Bei Untersuchungen nach der Feuerwehrdienstvorschrift handelt es sich um sog. Eignungsuntersuchungen. Hierbei wird geprüft, ob ein Proband für seine entsprechende Tätigkeit geeignet ist. Bestehen Zweifel, kann es sein, dass die bisherige Tätigkeit in dieser Form nicht mehr ausgeübt werden kann. Eignungsuntersuchungen erfolgen freiwillig unter Wahrung des Datenschutzes. Eine Eignungsuntersuchung setzt eine entsprechende Aufklärung voraus.
Für Feuerwehrleute werden Eignungsuntersuchungen in regelmäßigen Abständen erforderlich, diese beinhalten unter anderem die Testung der Leistungsfähigkeit mittels Ergometrie entsprechend des (ehemaligen) DGUV-Grundsatzes 26 (G26.3).
Eignung und Tauglichkeit
Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen können bei einer entsprechenden Rechtsgrundlage anfallen, z.B. wenn der Arbeitgeber vor Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit von der Eignung des Angestellten überzeugen möchte. Im Gegensatz zu Vorsorgeuntersuchungen kann eine nicht vorliegende Eignung dazu führen, dass die entsprechende Tätigkeit nicht ausgeführt werden kann. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausführlich in eignungsrelevanten Fragestellungen.
Versorgungsgebiet
Die betriebsärztliche Versorgung erfolgt hauptsächlich in Hannover, der Region Hannover sowie dem Bremer Umland.
Folgende Gemeinden werden betriebsärztlich versorgt:
Neustadt am Rübenberge
Wunstorf
Region Hannover und Stadtgebiet
Nienburg an der Weser
Verden
Minden
Sulingen
Diepholz
Garbsen
sowie viele weitere. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Auskünfte.
Diese Dinge benötigen Sie bei einem Besuch bei uns
Wir nehmen uns Zeit für die uns anvertrauten Sachverhalte. Haben Sie bereits Unterlagen von vorherigen ärztlichen Konsultationen? Diese können Sie gerne zu Ihrem Termin mitbringen.
Aktueller Medikamentenplan
Sollten Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, bringen Sie bitte eine Liste mit der genauen Bezeichnung der Präparate mit.
(Fach-)ärztliche Bescheinigungen und Atteste
Bereits vorhandene ärztliche Unterlagen erleichtern uns die Arbeit, bringen Sie gerne Ihre bereits vorhandenen Unterlagen mit.
Seh- bzw. Hörhilfe
Falls vorhanden, denken Sie bitte daran Ihre aktuelle Seh- oder Hörhilfe mitzubringen.
Betriebsmedizin Richter
Moderne Arbeitsmedizin und Gesundheitsprävention